CARNA Präventionsmaßnahmen
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)Wie können Sie langfristig erkrankten Mitarbeitern helfen und Ihren Arbeitsplatz erhalten? Sie sind als Arbeitgeber verpflichtet, Mitarbeiter nach langer Krankheit in Ihr Unternehmen wiedereinzugliedern. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) hat seit 2004 im Sozialgesetzbuch IX (§ 84 Abs. 2 SGB IX ) eine feste gesetzliche Grundlage. Betriebliches Eingliederungsmanagement - Ziele
Betriebliches Eingliederungsmanagement im Unternehmen integrierenWichtig für ein wirksames Betriebliches Eingliederungsmanagement ist, es nicht als isoliertes Instrument zur Integration von Betroffenen einzusetzen, sondern als Bestandteil einer betrieblichen Präventionskultur zu verstehen. Mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement können die Fähigkeiten des Arbeitnehmers weiter genutzt. So kann die Einsatzfähigkeit und Produktivität sichergestellt werden. Zum BEM gehört auch die Erfassung von Dokumenten, die einer gesetzlichen Anforderung entsprechen muss, wie z.B. die Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung, eine Schweigepflichts- und Datenschutzerklärung, ein BEM-Anschreiben, das Protokoll sowie der Integrations- bzw. Maßnahmenplan. Hinzu kommen die Terminkoordinierung und die Fallgespräche. Bei einer durchschnittlichen BEM-Quote von 30 Prozent ist ein zeitlicher Koordinationsaufwand kaum vermeidbar. Mit unserer EDV-Lösung MaKs – Maßnahmen-Katastersystem – werden die Terminierungen, die Fallgespräche, die gesetzliche Dokumentation und die Auswertung der BEM-Fälle effizienter gestaltet und mit einem geringen zeitlichen Koordinationsaufwand bewältigt. Folgende Informationen zum BEM-Verfahren werden in MaKs gespeichert:
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